Krankenversicherungsnachweis für Studienanfänger

von 8. August 2012

Der Countdown läuft: An den meisten Hochschulen ist Bewerbungsschluss und nachdem in den nächsten Wochen die Zulassungsbescheide versendet werden, müssen sich die Studienanfänger jetzt an den Universitäten oder  Hoch- und Fachschulen einschreiben. Hierfür sind einige Formalitäten notwendig. Neben beglaubigten Zeugnissen, Personalausweiskopie und für ein Aufbaustudium die Exmatrikulationsbescheinigung, fordern die Universitäten sowie Hoch- und Fachschulen einen Krankenversicherungsnachweis. Darauf weist die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen-Anhalt heute hin.Diesen Nachweis erhält man bei seiner Krankenkasse. Auf den Internetseiten der TK zum Beispiel, können sich die angehenden Studenten- egal bei welcher Kasse versichert- sowohl den Vordruck für den Nachweis der Krankenversicherung als auch einen BAföG-Antrag herunterladen.Wichtig zu wissen: Bis auf einige Ausnahmen sind Studenten die das 25. Lebensjahr vollendet haben nicht mehr beitragsfrei familienversichert. Ab diesem Zeitpunkt fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, welche bei allen Kassen gleich sind. Er beträgt bundeseinheitlich 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 13,13 Euro für die Pflegeversicherung. Für Studenten mit Kindern fallen dabei nur 11,64 Euro zur Pflegeversicherung an. “Natürlich ist das für manchen finanziell kaum zu schultern”, räumt Jens Hennicke, Leiter der Landesvertretung der TK für Sachsen-Anhalt ein. “Jedoch können finanziell stark belastete Studenten mit eigenem Haushalt eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Auch BAföG-geförderte Studenten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss”, erklärt Hennicke.