Zu Jahresbericht des Landesrechnungshofes

von 28. Oktober 2014

Im vorliegenden Fall ging im Dezember 2012 im Landesverwaltungsamt eine anonyme Anzeige ein, den darin erhobenen Vorwürfen wurde sofort bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch das Landesverwaltungsamt mit aller Sorgfalt nachgegangen. Die Vorwürfe ließen sich dabei nicht bestätigen. Diese anonyme Anzeige hatte auch das Bundesverwaltungsamt erhalten und seinerseits den Vorgang geprüft. Auch das BVA konnte keine Verfehlungen feststellen.

Das Landesverwaltungsamt hat es jedoch im weiteren Verlauf nicht auf dieser Kontrolle beruhen lassen und weitere Prüfungen über die Vorwürfe hinausgehend vorgenommen. Die dabei festgestellten Verstöße führten dazu, dass das Landesverwaltungsamt Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen gestellt, Rückforderungen der bereits gezahlten Leistungen sowie das Einstellen sämtlicher Förderungen für die Zukunft vorgenommen hatte. Weitere Rückforderungen werden derzeit noch geprüft, sodass eine Gesamtsumme noch nicht genannt werden kann.

Eine weitere Konsequenz wurde durch das Landesverwaltungsamt bereits dahingehend gezogen, dass Projektträger ohne eigene Infrastruktur mit derart komplexer und miteinander verflochtener Förderstruktur nicht mehr gefördert werden. Insofern hat das Landesverwaltungsamt die vom Landesrechnungshof in seinem Bericht geforderten Konsequenzen – strafrechtliche Verfolgung, Rückforderung der Gelder und der Ausschluss von Förderung bei unklarer Förderstruktur – bereits gezogen.

     
PP