Die Konferenz beginnt10.30 Uhr im Wappensaal des Stadthauses, Markt 2, in 06108 Halle (Saale).Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigteInteressen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeiterfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung desVorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.
Stadt Halle (Saale)