Urteil wegen Misshandlung gegen Ex-Pflegeeltern rechtskräftig

von 15. Oktober 2012

Das Urteil des Landgerichts Halle gegen ein Ehepaar wegen Misshandlung von zwei Pflegekindern ist rechtskräftig. Der Pflegevater war im Februar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die mitangeklagte Ehefrau zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung (LG Halle 5 KLs 8/11). Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Mannes und seiner Frau gegen den Richterspruch nun als unbegründet zurück, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Das Paar aus dem Burgenlandkreis war wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt worden, der Mann zudem wegen sexuellen Missbrauchs seiner früheren Pflegetochter. Die Geschwister hatten einst in dem Haus des Ehepaars als Pflegekinder gewohnt. Zuvor hatten sie in einem Heim gelebt.