1 Jahr neues Kinderfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)

von 4. August 2014

So gab es für einen Großteil der Eltern wieder höhere Kostenbeiträge. Mit jeder Neueinführung eines Kinderbetreuungs- oder Kinderförderungsgesetzes mussten die Eltern in der Vergangenheit teils deutliche tiefer in die Tasche greifen, um die Kinderbetreuung zu finanzieren.

„Ein Kostenbeitrag in Kinderkrippen, in denen Kinder von 0 bis 3 Jahren betreut werden, der oft über 200 Euro in den Gemeinden liegt, ist für die Eltern in unserem Bundesland kaum noch zu bezahlen.“ sagte Karsten Bucksch, Vorsitzender der Landeselternvertretung in Sachsen-Anhalt.

Bis zu 260 Euro sind in Sachsen-Anhalt für eine zehnstündige Betreuung in den Kinderkrippen zu zahlen. Die Kosten für einige Ganztagsplätze sind jetzt in manchen Gemeinden um mehr als 100 % angestiegen. Damit wurden im vergangenen Jahr auch oft Eingemeindungsverträge ausgehebelt, die einen entsprechenden niedrigeren Kostenbeitrag festgeschrieben hatten.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Ganztagsplätze in manchen Gemeinden so viel höher sind und die Defizite oft zur Hälfte von den Eltern mitfinanziert werden müssen, obwohl das Gesetz auch niedrigere Kostenbeiträge zulässt.“ so Bucksch weiter.

Nachdem nun ein Jahr vergangen ist, können in den Kommunen nun endlich die korrekten Kosten ermittelt werden.

Das Land hat im Juli vergangenen Jahres mit der Finanzbeteiligungsverordnung, eine neue Möglichkeit geschaffen, die die Kommunen verpflichtet, den Gemeindeelternvertretungen die Ermittlung der Finanzierungsbedarfe offenzulegen. Dabei müssen die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die nach Altersgruppen differenzierten Finanzierungsbedarfe eines in Anspruch genommenen Platzes in den Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen auf dem Gebiet der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren ermitteln.

Damit haben die Gemeindeelternvertretungen, in denen je ein Vertreter jeder Kindertagesstätte und jedes Hortes der Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft sitzt, erstmals detaillierten Zahlen in den Händen. Diese sind die Grundlage für die Berechnung der Kostenbeiträge.

„Ich möchte die Gemeindeelternvertretungen auffordern, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen und sich von ihren Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Finanzierungsbedarfe transparent und nachvollziehbar offenlegen zu lassen und uns bei auftretenden Problemen bei der Offenlegung zu informieren.“ sagte Bucksch abschließend.

Die Landeselternvertretung ist ab sofort per E-Mail erreichbar unterlev-lsa@t-online.de.