Ärztekammer: 302 Schlichtungsverfahren im letzten Jahr

von 19. Juni 2012

Erfolgreiche ärztliche Behandlungen wünschen sich Ärzte gleichermaßen wie Patienten. Doch nicht immer können Behandlungsfehler ausgeschlossen werden. „Jeder Mensch, der durch Komplikationen oder einen Arztfehler zu Schaden kommt, ist einer zu viel.“ Diese Worte stellt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Betrachtung der Statistik von Schlichtungsverfahren 2011 in Sachsen-Anhalt voran. Und sie ergänzt: „Die enorme Arbeitsbelastung, unter der Mediziner tagtäglich arbeiten müssen, lassen Fehler in der Behandlung leider nie ganz ausschließen.“ In Deutschland finden jährlich 560 Millionen ambulante Behandlungen statt. Hinzu kommen 17 Millionen Behandlungen in den Kliniken. Unter diesem Aspekt ist mehr als positiv, dass bei 8.363 berufstätigen Ärzten in Sachsen-Anhalt nur 302 neue Anträge an die Schlichtungsstelle gerichtet worden sind. Es wurden 311 (Vorjahr 279) Verfahren abgeschlossen. In 69 Fällen wurde der Durchführung des Verfahrens durch den Antragsgegner widersprochen, 144 Mal wurden Ansprüche als unbegründet festgestellt, bei zwei Verfahren war ein Straf- oder Zivilprozess anhängig. Ein begründeter Anspruch war in 71 (Vorjahr 63) Fällen gegeben. Der Anteil der begründeten Ansprüche an den insgesamt erledigten Verfahren lag im Jahr 2011 bei 23,5 % (Vorjahr 22,6%). Begründete Ansprüche verteilten sich auf die Fachgebiete der Orthopädie (14 Fälle), Unfallchirurgie (12 Fälle) und der Allgemeinchirurgie (10 Fälle), Frauenheilkunde (6 Fälle), und Neurochirurgie (4 Fälle). Die Ärztekammer hat den gesetzlichen Auftrag, bei vermeintlichen Behandlungsfehlern zu schlichten. Um in das Verfahren einsteigen zu können, müssen die Betroffenen einen formlosen schriftlichen Antrag direkt an die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt oder an die Schlichtungsstelle in Hannover stellen. „Unsere Kammer nimmt die Beschwerden entgegen und leitet sie an die Schlichtungsstelle in Hannover weiter. Diese hat dann die Aufgabe, Vorwürfe von vermuteten Behandlungsfehlern zu prüfen und sie gutachterlich beurteilen zu lassen. Das Verfahren ist für die Patienten kostenlos“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz.  Auftretende Fragen rund um das Thema Behandlungsfehler können auch am Patiententelefon der Ärztekammer geklärt werden. Das Telefon ist immer donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer (0340) 213175 erreichbar. Die Ärztekammer ist bemüht, alle Maßnahmen zur Fehlervermeidung zu unterstützen. Das betrifft zum Beispiel die Etablierung von Fehlermanagementsystemen in Kliniken im Rahmen von Qualitätssicherung und damit verbundener Zertifizierung. Das verpflichtende Vorhalten von Hygienefachärzten oder besonders dafür qualifizierter Ärzte ist nur eine Maßnahme. Die Ärztekammer bietet hierzu eine strukturierte Fortbildung an. Auch bei den niedergelassenen Ärzten ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems verpflichtend.