Beigeordnete kritisieren Land wegen FAG

von 7. Dezember 2011

Halles Finanzdezernent Egbert Geier war am Mittwoch zu Gast in Dessau-Rosslau. Im Rathaus traf er mit den Beigeordneten der anderen beiden kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts – Klaus Zimmermann (Magdeburg) und Sabrina Nußbeck (Dessau-Roßlau) zu einem ihrer regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffen zusammen.

Geredet wurde dabei unter anderem über die aktuelle Haushaltssituation in den drei Städten, das in der Diskussion befindliche Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt, Problemstellungen bei der Einführung der DOPPIK sowie weitere spezielle Themen aus dem Bereich Finanzen.

Vor allem das FAG führt in allen drei Städte zu Problem, geht es doch mit einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Ausstattung einher. So bekommt Halle (Saale) im kommenden Jahr nur noch 178 Millionen Euro, sagte Finanzdezernent Egbert Geier gegenüber HalleForum.de. Das sind 5 Millionen Euro weniger als noch in diesem Jahr. Dabei werde die Stadt bereits jetzt unterfinanziert, von einer Aufgaben bezogenen Finanzierung sei man weit entfernt.

In einer gemeinsamen Erklärung sagen die drei Beigeordneten, dass der vom Land derzeitig vorgelegte Entwurf des FAG und des Haushaltes 2012/13 in einigen Punkten unbedingt einer Nachbesserung bedürfe. So wird eine massive Kürzung der Ergänzungszuweisungen für die Sozialleistungen kritisiert. Ebenso sind die Beigeordneten dagegen, dass Konsolidierungsbemühungen immer gleich vom FAG abgezogen werden. So rechnet das Land Einnahmen aus den Verkäufen von Unternehmensanteilen bei der Auszahlung des Finanzausgleichsgesetzes an. Die gemeinsame Erklärung lesen Sie auf Seite 2:
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1. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, das aktuelle FAG ab 2013 zu reformieren und dabei den Weg einer konsequenten aufgabenbezogenen Finanzausstattung weiter zu verfolgen. Dieser Systemwechsel wurde mit dem FAG 2010/11 begonnen und ist richtig. Mit diesem Systemwechsel von der bisherigen allgemeinen Zuweisung von Finanzmitteln zu einer aufgabenbezogenen Zuweisung verbietet sich jedoch die Verrechnung überzahlter Zuweisungen aus den Vorjahren – dies ist systemwidrig.

2. Für die Reform des vorliegenden Gesetzentwurfes ab 2013 verweisen wir ausdrücklich darauf, dass einerseits bei der Ermittlung des Finanzbedarfes der Kommunen die Defizite aus Vorjahren nicht angerechnet werden, aber andererseits die konsolidierungsbedingten Einnahmen z. B. aus Veräußerungserlösen berücksichtigt werden. Das ist widersprüchlich und konterkariert alle Konsolidierungsanstreng-ungen. Die Kommunen, die konsolidieren, werden dafür bestraft.

3. Der Entwurf des FAG für 2012 sieht eine massive Kürzung der Ergänzungszuweisungen für die Sozialleistungen der Kommunen vor. Das wird mit den angeblichen Einsparungen der Kommunen in diesem Bereich begründet. Genau dies ist aber bis jetzt weder eingetreten noch für die Zukunft absehbar. Im Gegenteil: durch die außerdem stattfindende drastische Kürzung der Sonder-Bundesergänzungszuwei-sungen werden die Kommunen hier doppelt belastet.

4. Die von der Bundesregierung bereitgestellten zusätzlichen Mittel im hierzu erlassenen Gesetz zur Entlastung der Kommunen von ihren Soziallasten werden in Sachsen-Anhalt durch das neue Finanzaus-gleichsgesetz nicht an die Kommunen weitergereicht, sondern zur Konsolidierung des Landeshaushaltes eingesetzt. Hierfür erwarten wir an anderer Stelle finanzielle Entlastungen.

Die drei Vertreter der kreisfreien Städte wissen sich in diesen Punkten auch in Übereinstimmung mit den Landkreisen. Sie verliehen ihrer Hoffnung Ausdruck, dass es hier noch zu Nachbesserungen kommen wird und die Landtagsabgeordneten verantwortungsvoll auch im Sinne ihrer Kommunen entscheiden werden.