Eltern-Kostenbeiträge für Kita und Hort unverändert stabil

Eltern-Kostenbeiträge für Kita und Hort unverändert stabil
von 25. April 2019

So sollen die Beitragssätze für die Betreuung in der Kinderkrippe (bis Vollendung des dritten Lebensjahres) auch weiterhin gestaffelt je nach Betreuungszeit zwischen 118 und 226 Euro pro Monat liegen. Für den Kindergarten (4. Lebensjahr bis Einschulung) gilt weiterhin die Staffelung zwischen 86 und 174 Euro und für die Hortbetreuung eine Staffelung von 58 bis 66 Euro.

Die Stadtverwaltung wird den Gremien des Stadtrates im Juni 2019 zwar eine Änderung der „Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindereinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale)“ und eine Änderung der „Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale)“ vorlegen. Die Änderungen resultieren jedoch aus der 5. Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA). Demnach muss künftig die stündliche Staffelung der Hortbetreuung neu geregelt und nach der fünften Betreuungsstunde während der Ferien eine stündliche Staffelung der Hortbetreuung angeboten werden. Während der Schulzeiten soll für Schulkinder nach der vierten Betreuungsstunde eine stündliche Staffelung angeboten werden. Im bisherigen KiFöG LSA gab es eine solche Regelung nicht.

Stadt Halle (Saale)