GEW unterstützt Normenkontrollverfahren gegen Verschiebung der Altersermäßigung bei Lehrkräften

von 18. November 2020

Seit Februar dieses Jahres erhalten Lehrkräfte erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr eine Ermäßigung ihres Lehrdeputats um zwei Stunden. Zuvor galt dies bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Zahlreiche Arbeitszeitstudien für Lehrkräfte belegen jedoch eine wachsende Arbeitsbelastung von Lehrkräften durch eine gestiegene Aufgabenfülle. Auch im Alter lässt diese Belastung nicht nach, sondern nimmt etwa durch die Übernahme von Leitungs- und Zusatzaufgaben immer weiter zu. „Vor diesem Hintergrund empfinden viele Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt die Verschiebung der Ermäßigung als eine schreiende Ungerechtigkeit. Sie betrachten dies als Missachtung ihrer bisherigen Lebensleistung im Beruf. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Verschiebung einzig aufgrund der eklatanten Fehler bei der Personalplanung des Landes erfolgte“, sagte dazu heute in Magdeburg Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt. „Für uns ist diese Regelung ein Teil einer verdeckten Arbeitszeiterhöhung.“

Das Ministerium hatte zuvor mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters argumentiert, ohne freilich zur Kenntnis zu nehmen, dass kaum eine Lehrkraft bis zum Beginn der regulären Rente arbeitet. Aus diesem Grund unterstützt die GEW Sachsen-Anhalt eine betroffene Kollegin in ihrem Normenkontrollverfahren gegen die geänderte Arbeitszeitverordnung vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Mit dem Verfahren soll geklärt werden, ob die Änderung der Verordnung für Lehrkräfte im Dezember 2019 rechtmäßig war. Eine Entscheidung wird wahrscheinlich erst in einigen Monaten vorliegen.