Globus hält weiter am Standort im Halleschen Einkaufspark fest

Globus hält weiter am Standort im Halleschen Einkaufspark fest
von 15. August 2018

“Das bislang mündlich verkündete Urteil bedauern wir sehr”, sagt René Klauer, Geschäftsleiter Globus Halle. “Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab, auf deren Basis wir die Erfolgsaussichten eines weiteren Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof prüfen.”

Globus steht als Unternehmen weiterhin zum Standort Halle und wird im Sinne seiner Kunden und insbesondere seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles daran setzen, den Standort weiterzuführen. “Nach mehr als 20 Jahren guter Partnerschaft im HEP ist es für uns auch in der derzeitigen, für uns enttäuschenden Situation nur selbstverständlich, weiterhin das Gespräch mit den Verantwortlichen des HEP zu suchen, um eine gute und wirtschaftlich vernünftige Lösung für alle Seiten zu finden”, sagt René Klauer.

Hintergrund zur jetzigen Entscheidung:

Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH [&] Co KG ist seit 1995 Mieterin im Halleschen Einkaufspark. Der Mietvertrag läuft bis Juni 2020 und ist durch Globus verlängerbar bis 2025. Die Tatsache, dass Globus einen eigenen Standort an der Hallenser Dieselstraße plant, nahm das Centermanagement im Frühjahr 2017 zum Anlass, mittels einer außerordentlichen Kündigung das Mietverhältnis vorzeitig auflösen zu wollen. Als Grund gab das HEP an, dass sich Globus vertragswidrig verhalten habe, weil eine größere Mietfläche als vereinbart genutzt werde. Außerdem kündigte es ordentlich wegen Verletzung der Schriftform den über zwanzig Jahre alten und bislang nie beanstandeten Mietvertrag.

Nachdem das Landgericht Halle der Räumungsklage durch das HEP stattgegeben hatte, legte Globus dagegen Berufung zum OLG Naumburg ein, die am vergangenen Montag zurückgewiesen wurde. Das OLG Naumburg hat dabei ausdrücklich bestätigt, dass Globus sich nicht vertragswidrig verhalten hat. Begründet hat das Gericht seine

Entscheidung mit Schriftformmängeln im Mietvertrag.

Was hat es mit den monierten Schriftformmängeln auf sich?

Als verlässlicher Vertragspartner hat Globus als Mieter im HEP in den vergangenen mehr als zwanzig Jahren nicht nur eine Ankerfunktion übernommen, sondern sich auch immer vertragskonform und partnerschaftlich verhalten und stets pünktlich seine Miete bezahlt. Alle Veränderungen auf der Fläche und im Mietvertrag geschahen stets im Einvernehmen mit dem HEP.

Dennoch berufen sich die Verantwortlichen des HEP nun auf sogenannte “Schriftformfehler” im Mietvertrag mit Globus.

Hintergrund: Im gewerblichen Mietrecht bedarf die Befristung von Mietverträgen der sog. gesetzlichen Schriftform. Wesentliche Änderungen am Mietvertrag sind demnach in Nachträgen zum Mietvertrag schriftlich niederzulegen. Im Mietvertrag von Globus mit dem HEP gab es solche Änderungen, die vom HEP zwar einvernehmlich mitgetragen, aber nach seiner Auffassung nicht entsprechend der gesetzlichen Schriftform festgehalten wurden. Das OLG Naumburg entschied nun, dass solche rein formellen Mängel im Mietvertrag vorliegen und bestätigte die ordentliche Kündigung durch HEP.

Was bedeutet das Urteil für die Globus-Mitarbeiter am Standort Halle?

Die Entscheidung des OLG Naumburg bezieht sich auf formale Aspekte im Mietvertrag. Sollte es letztendlich zu einer Räumung von Globus im HEP kommen, geht es aber um viel mehr als Formalitäten: Denn damit sind die Arbeitsplätze der 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frage gestellt. Alleine schon um dies zu verhindern wird Globus weitere Rechtsmittel prüfen und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte in Betracht ziehen. Gleichzeitig möchte Globus weiter das Gespräch mit den Verantwortlichen des HEP suchen. Gemeinsames Ziel muss es nach wie vor sein, die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte im Hinblick auf Mitarbeiter, gemeinsame Kunden, Lieferanten und Partner an oberste Stelle zu setzen. Auch möchte Globus weiterhin dafür Sorge tragen, zügig Planungssicherheit am Standort „Dieselstraße“ zu erlangen, um so, auch im Sinne des HEP, einen lückenlosen Übergang vom jetzigen zum künftigen Standort zu gestalten.