Halle will ARGE selbst betreiben

von 17. September 2010

Wie wird die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen in Halle künftig organisiert? Damit beschäftigen sich derzeit die Ausschüsse des Stadtrates. Bislang betreiben Stadt und Agentur für Arbeit die ARGE in Halle-Neustadt als gemeinsame GmbH. Künftig will Halle aber die Betreuung in eigene Trägerschaft übernehmen, denn das jetzige Modell ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig und muss geändert werden. Doch während die Verwaltung das sogenannte Options-Modell bevorzugt, lehnten die Mitglieder des Sozialausschusses den Weg ab, sich künftig allein um die Betreuung zu kümmern. Zustimmung kam lediglich von CDU und FDP.

„Wir sind von den Äußerungen der Dezernenten nicht überzeugt“, so Ausschussvorsitzende Ute Haupt (Linke) nach den Ausführungen der Beigeordneten Tobias Kogge (Soziales) und Wolfram Neumann (Wirtschaft). Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus einer Hand soll mehr Gestaltungsspielräume bringen, weil man so nicht mehr von den bürokratischen Vorgaben der Arbeitsagentur abhängig ist, hofft man bei der Stadt.

Robert Bonan (SPD), der sich selbst jahrelang um die Betreuung und Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderungen gekümmert hat, ist die städtische Trägerschaft keine Option. Merseburg nutze dieses Modell nämlich schon, führte er aus. Und da gebe es noch immer große Probleme, während die Zusammenarbeit mit der halleschen ARGE besser laufe, Abstimmungen besser funktionieren. Andere Räte vermissten ein Konzept der Stadt, wie solch eine Übernahme überhaupt aussehen soll. Das aber will die Stadt erst aufstellen, wenn überhaupt der Grundsatzbeschluss zur Umwandlung gefasst wurde, so Wirtschaftsdezernent Neumann. Fragen gab es auch zur Übernahme der 480 Mitarbeiter, zur finanziellen Ausstattung und zur Ruhestandsregelung. Außerdem wollten die Stadträte wissen, wie sie in einen Beirat eingebunden werden. Neumann sagte zu, auch die Stadträte dabei haben zu wollen.

Ende des Monats soll der Stadtrat entscheiden. Weil eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist, erscheint eine Zustimmung fraglich.