Informationen zum Volksbegehren

von 31. August 2003

Bei der Stimmabgabe gibt es einiges zu beachten: – Man darf seine Unterschrift nur auf einen Zettel setzen der in dem Kreis ausliegt in dem man seinen Hauptwohnsitz hat – es dürfen nur Menschen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt unterschreiben – Man darf seine Stimme nur einmal abgeben (also gut merken für was man unterschreibt, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die gesamte Liste auf der man unterschrieben hat für ungültig erklärt wird)