Innenminister Jeziorsky legt Bericht über Veränderungen der Einwohnerzahlen und

von 27. April 2004

Jeziorsky: ?Das Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften von 2001 reduzierte die Anzahl der Wahlkreise für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45. Der vorgelegte Bericht enthält Vorschläge zur Wahlkreisreduzierung und zu Veränderungen von Wahlkreisgrenzen durch Gemeindegebietsumbildungen bzw. Neubildung von Gemeinden. Die Vorschläge zu den Wahlkreisänderungen sind mit den im Landtag vertretenen Fraktionen erörtert worden.? Zunächst wurde anhand der fortgeschriebenen Zahlen der Statistik für die deutsche Bevölkerung am 30.9.2003 die Bevölkerungsentwicklung untersucht. Insgesamt ist in Sachsen-Anhalt seit 1999, dem letzten Berichtsstand, eine Abnahme der deutschen Bevölkerung um 134.536 Personen (- 5,15 %) zu verzeichnen. Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung beträgt – bei angestrebten 45 Wahlkreisen – die Durchschnittsgröße eines Wahlkreises 55.057 Personen. Nach dem Landeswahlgesetz darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl nicht um mehr als 20 % nach oben oder unten abweichen. Damit soll erreicht werden, dass möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden. Folgende Wahlkreise mit Abweichungen ab 15 % zum berechneten Wahlkreisdurchschnitt wurden näher untersucht: Wahlkreis 01/Salzwedel – 16,6 % Wahlkreis 09 /Oschersleben – 17,9 % Wahlkreis 34/Sangerhausen – 21,6 % Wahlkreis 45/Querfurt – 19,7 % sowie die Wahlkreise der drei Kreisfreien Städte 10 ? 14 Magdeburg – 17,4 % 28 ? 29 Dessau – 21,3 % 39 ? 43 Halle – 16,9 %. Daraus ergeben sich folgende Vorschläge zur Reduzierung der Wahlkreise von 49 auf 45: Verringerung der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Magdeburg von 5 auf 4 Wahlkreise mit Herauslösung der Verwaltungsgemeinschaft Gommern. Verringerung der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Halle von 5 auf 4 Wahlkreise. Neueinteilung des Gebietes der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt: Wegfall des Wahlkreises 33/Ballenstedt. Neueinteilung der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg: Wegfall des Wahlkreises 25/Roßlau.