IHK erwartet nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kein Dieselfahrverbot

IHK erwartet nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kein Dieselfahrverbot
von 28. Februar 2018

Aber die Belastung dürfte kontinuierlich zurückgehen, erwartet Reinhard Schröter, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer: „Angesichts der fortlaufenden Erneuerung von Fahrzeugen und wegen der anstehenden Nachrüstung bei Dieselmotoren könnte der Grenzwert bereits im Jahresdurchschnitt 2018 eingehalten werden.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte Dieselfahrverbote zwar grundsätzlich für zulässig erklärt, diese müssten aber verhältnismäßig sein, so Schröter. „Und dies wäre ein pauschales Verbot hier ganz sicher nicht.“ Laut Gerichtsurteil müsse ein Fahrverbot die einzig geeignete Maßnahme sein, dürfe nur phasenweise und mit Übergangsbestimmungen eingeführt werden und solle Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft enthalten.

Für Anfang kommenden Jahres solle zudem die Osttangente für den Verkehr freigegeben werden, ergänzt Schröter. Der Verkehr in der Innenstadt werde dadurch zusätzlich entlastet. „Dann dürften die Messwerte selbst in der vielbefahrenen Paracelsusstraße weiter sinken, was einer Forderung nach Fahrverboten jegliche Grundlage entziehen wird“, sagt Schröter voraus. Er fordert: Statt Fahrverboten benötigten Innenstädte wie Halle (Saale) ganzheitliche Mobilitätskonzepte, die Erreichbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltanforderungen sinnvoll ausbalancieren. „Die Devise muss lauten: Verlässlich planen statt pauschal verbieten.“