Jüdische Gemeinden: Staatsvertrag verfassungswidrig

von 14. Juli 2009

Wenn es um Geld geht … Der Streit um die Landeszuschüsse an die jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt geht weiter. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Halle (Saale), wonach auch die liberale Synagogengemeinde Halle finanziell durch den jüdischen Landesverband unterstützt werden muss. Dieser hatte dies bislang abgelehnt und nur an die drei orthodoxen Gemeinde in Halle, Magdeburg und Dessau die Mittel ausbezahlt.

860.000 Euro sollte der Landesverband an die Synagogengemeinde für die letzten Jahre zahlen. Doch bislang ist nichts geschehen, es wird weiter prozessiert. Der Landesverband mit Vorstand Max Privorozki, zugleich Vorsitzender der Orthodoxen Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale), musste nun eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken. Außerdem stellten die Richter fest, dass der Staatsvertrag in Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft ist verfassungswidrig ist, weil er bestimmt, dass ausgerechnet der orthodoxe Landesverband die vom Kultusministerium von Sachsen-Anhalt bereitgestellten Landesmittel an die liberale Synagogengemeinde weiterzureichenden hat. Die sich daraus zwangsweise ergebende institutionelle Befangenheit sei verfassungswidrig.