Marseille-Prozess wird neu aufgerollt

von 1. April 2010

Der Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille geht am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht in Halle (Saale) in eine Neuauflage. Im Oktober 2008 war Marseille wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen verurteilt worden – insgesamt 135.000 Euro.

Marseille soll zwischen 1999 und 2003 einer ebenfalls angeklagten ehemaligen Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ein geleastes Auto zur Verfügung gestellt haben. Nach Ansicht der Richter habe er damit höhere Pflegeeinstufungen für durch einen Pflegedienst der Marseille-Unternehmensgruppe betreute Senioren erreichen wollen.

Das Urteil im Berufungsprozess soll am 28. Juli fallen.