Ministerium verteidigt Vorgehen bei Grube Teutschenthal

von 17. August 2010

Der Streit um die Einlagerung von Filteraschen in der Grube Teutschenthal geht weiter. Nachdem der Grubenbetreiber GTS am Dienstagmorgen Vorwürfe zurückwies, der Vorwurf der illegalen Abfallentsorgung sei nicht haltbar und man behalte sich rechtliche Schritte vor, verteidigt nun das Wirtschaftsministerium sein Vorgehen.

Demnach seien für den Betrieb der Dickstoffversatzanlage momentan zwei Grundrezepturen per bergrechtlicher Zulassung nach Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) genehmigt. Diese erlaubten Mischungen würden genau definierte Abfälle – Asche und Filterstäube – aus namentlich benannten Müllverbrennungsanlagen beinhalten.

Untersuchungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) hätten ergeben, dass der Betreiber Abfälle aus mehreren Müllverbrennungsanlagen einsetzte, obwohl diese für die Dickstoffversatzanlage Teutschenthal nicht zugelassen waren. “Entgegen der Behauptung der GTS erfolgte die Verfüllung mit diesen Abfällen damit nicht im Rahmen der behördlichen Zulassungen des LAGB”, so das Wirtschaftsministerium in einer Mitteilung. Dies sei von den Geschäftsführern der GTS im Rahmen der Untersuchungen am 10. August 2010 gegenüber den drei Vertretern des LAGB bestätigtworden, ein entsprechender Vermerk liege dem Ministerium vor. “Angesichts der sensiblen Materie und der berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Teutschenthal und Angersdorf war und ist es die Pflicht des Ministeriums, diese Vorgänge öffentlich zu machen. Alles Weitere obliegt den weiteren Ermittlungen.”