Das Urteil zeigt in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben. In ihm haben alle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Hass keinen Platz, werden konsequent verfolgt und ziehen deutliche Strafen nach sich. Die Maßnahmen gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden zum Schutz des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt beweisen, dass wir über die Strafverfolgung des Täters hinaus wichtige Konsequenzen gezogen haben.
Der Beauftragte für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus, Dr. Wolfgang Schneiß erklärte zudem: Ich bin bei aller Bestürzung über die Tat und die Einlassungen des Täters doch auch dankbar, dass die Nebenklägerinnen und Nebenkläger die Kraft gefunden haben, während des Prozesses so kraftvoll ihre Stimme zu erheben. Sie haben unseren Blick auf die Hintergründe für fortbestehenden Antisemitismus in unserem Land gelenkt. Sie haben uns vor Augen geführt, dass wir ihm als ganze Gesellschaft energisch, mutig und gemeinsam entgegentreten müssen.