Planänderung für Komplettierung der A 143 geht in die öffentliche Anhörung

von 3. Mai 2016

Die von der DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Vorhabenträger) vorgelegten Planunterlagen würden jetzt einen Monat lang bei den Gemeinden Salzatal und Teutschenthal sowie bei der Stadt Wettin-Löbejün und in der Gemeinde Petersberg zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.

Hinsichtlich der Einzelheiten verwies Webel auf die ortsüblichen Bekanntmachungen. Die von dem Bauvorhaben Betroffenen haben bis zum 22.Juni 2016 – im Fall der Gemeinde Petersberg bis zum 24. Juni 2016 – die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Daneben seien auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes zur Stellungnahme aufgefordert, erläuterte Webel. „Unser Ziel ist es, das Planfeststellungsverfahren für die A 143 Anfang nächsten Jahres abzuschließen“, betonte der Minister.

Diese 4. Planänderung und –ergänzung ist zusammen mit den seit 2009 durchgeführten Anhörungen zu den Planänderungen 1. bis 3. Teil dieses ergänzenden Verfahrens. Gegenstand der aktuellen Änderung sind vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhen die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten.

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Grundlagen und einem neuen technischen Erkenntnisstand kann z.B. der zur Querung der Porphyrkuppenlandschaft vorgesehene Landschaftstunnel weiter optimiert werden.

Zum einen wird der Tunnel um 50 Meter auf 300 Meter verlängert. Dadurch wird der Kernbereich des Natura-2000-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ sozusagen abgeschirmt.

An den Tunneleingängen sollen bis zu vier Meter hohe Schutzwände in Kombination mit Schutzwällen ebenfalls dazu beitragen, die stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen besser abzuschirmen.

Außerdem wird die ursprünglich zwischen den Richtungsfahrbahnen geplante dichte Mittelwand im Tunnel durch eine Stützenreihe ersetzt, die durchlässig ist. Resultat ist eine bessere Zirkulation der Luftströmung, was wiederum zu einer Verdünnung der Abgaskonzentration führt. Komplettiert wird das System durch modernste Entlüftungsvorrichtungen. Die Abgase werden zunächst abgesaugt und anschließend in höhere Luftschichten über der Tunneldecke ausgeblasen.

Um den verkehrsbedingten Stickstoffausstoß von vornherein zu senken, wird die Längsneigung der Fahrbahn abgeflacht. Insbesondere die Stickstoffemissionen des prognostizierten Schwerverkehrs werden dadurch erheblich reduziert.

Auch die jetzt im Tunnel vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Kilometer pro Stunde wird dazu beitragen, dass die Fahrzeuge weniger schädliche Abgase produzieren.

Durch alle diese Maßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen des prioritären Lebensraumtyps „Magere Kalktrockenrasen mit Vorkommen seltener Orchideen“ vermieden werden.

Zur Information:

Der geplante, gut 12,7 Kilometer lange Streckenabschnitt der A 143 beginnt nördlich der Anschlussstelle (AS) an die B 80 (Halle-Neustadt) in Höhe Bennstedt und erstreckt sich bis zum Autobahndreieck (AD) Halle Nord. Zusammen mit dem bereits gebauten südlichen Abschnitt (AD Halle-Süd bis AS Halle-Neustadt), der bereits seit Oktober 2004 unter Verkehr ist, verbindet die noch zu bauende Trasse die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle.

Das Vorhaben wurde mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 18. Mai 2005 planfestgestellt. Diesen Planfeststellungsbeschluss erklärte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.01.2007 für rechtswidrig und nicht vollziehbar, nachdem ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverein hiergegen Klage erhoben hatte.

Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden war demnach die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren.

Die Kosten für die neue Trasse inklusive einer 1.000 Meter langen Brücke über die Saale wurden bislang auf 240 Millionen Euro geschätzt. Durch die jetzt geplanten Veränderungen erhöhen sich die Kosten um etwa fünf Millionen Euro.