Polizei schießt viermal auf Personen

von 1. April 2003

Als Begründung für den weiteren Rückgang benannte Innenminister Jeziorsky die kontinuierlich zunehmende Rechts- und Handlungssicherheit der Polizei im Gebrauch von Schusswaffen in den zurückliegenden Jahren. Andererseits dürfte auch dieses Ergebnis als Beleg dafür gewertet werden, dass es zu einer weiteren Entspannung der Kriminalitätslage gekommen sei. Das Ergebnis nannte der Minister höchst erfreulich. Jeziorsky: “Für die bedarfsgerechte Schießausbildung sind im Land Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel investiert worden. Die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten erfolgt überwiegend in den sechs Raumzellenschießanlagen des Landes, die in den zurückliegenden Jahren neu beschafft wurden. In diesen Anlagen wird insbesondere das Nichtschießen/Schießen trainiert. Das heißt, die Beamten üben durch Schießen auf interaktive Filme die situationsangemessene Beherrschung von Konfliktsituationen, die ihnen jeden Tag begegnen könnten.” Auf der Leinwand zieht z.B. eine Person, die kontrolliert werden soll, plötzlich eine Waffe oder versucht lediglich die Ausweispapiere aus der Jacke zu holen. Für die im Team handelnden Beamten heißt es dann, die Person richtig anzusprechen, um eine Kontrolle durchführen zu können. Dabei müssen sie sich wechselseitig zu ihrer eigenen Sicherheit unterstützen und blitzschnell entscheiden, ob geschossen werden darf oder nicht. Wird die Person auf der Leinwand dann durch einen Schuss z.B. in den Arm getroffen, sackt sie handlungsunfähig zu Boden. Holt die Person in der Filmsequenz lediglich den Ausweis aus der Tasche, erfolgt eine routinemäßige Kontrolle unter Beachtung der Eigensicherung. Das Verhalten des Teams wird dann durch routinierte Ausbilder ausgewertet. Diese neuen Methoden der Schießausbildung seien, so Jeziorsky weiter, ein wichtiger Teil der Konzeption moderner Polizeiausbildung, die auf Rechts- und Handlungssicherheit selbst unter schwierigsten Bedingungen angelegt sei, kurz Professionalität. Oberstes Ziel professioneller Polizeiarbeit sei die Konfliktlösung ohne Gewalt. Zwar gehöre die Dienstpistole zur Grundausstattung aller Polizeibeamten, aber es gelte der Grundsatz: “Die wichtigste Waffe der Polizeibeamten ist der Mund!” “Im Jahr 2002 mussten,” so Jeziorsky, “die Polizeibeamten außerdem viermal die Schusswaffe gegen Kampfhunde einsetzen, um die von ihnen ausgehenden Gefahren abzuwehren.” Dabei seien drei Tiere, ein American Pitbull Terrier sowie zwei Rottweiler, an Ort und Stelle getötet worden. Weiterhin mussten die Beamten in 108 Fällen verletzte oder kranke Tiere mit der Dienstwaffe von ihren Qualen erlösen. Auch auf diese schwierige Aufgabe würden die Polizeibeamten in der Schießausbildung vorbereitet. Um dem Tier Qualen zu ersparen, müsse ein Schuss richtig gesetzt werden. Dabei habe sich als hilfreich erwiesen, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt seit 2001 mit Polizeieinsatzpatronen “Action 4” ausgestattet wurde. “Damit reicht heute zumeist schon eine einzige Schussabgabe, um z.B. einen gefährlichen Hund kampfunfähig zu machen,” so der Minister abschließend. (Quelle: Ministerium des Inneren Sachsen-Anhalt)