Saison-Kurzarbeitergeld verhindert Winterarbeitslosigkeit

von 26. Oktober 2012
Anspruch auf S-Kug besteht für witterungsbedingte Arbeitsausfälle oder Arbeitsausfälle aus wirtschaftlichen Gründen, z.B. saisonbedingter Auftragsmangel ab der 1. Ausfallstunde.
Bestehende Arbeitszeitguthaben, mit Ausnahme geschützter Guthaben müssen allerdings zur Vermeidung von S-Kug aufgebraucht werden.
Den Arbeitnehmern bleibt bei der Nutzung von S-Kug der Arbeitsplatz erhalten und Unternehmen ersparen sich im Gegenzug die Personalsuche im Frühjahr. Zudem können gut eingearbeitete Fachkräfte erhalten bleiben. Dieser Vorteil wird mit Blick auf den steigenden Bedarf an Fachkräften zunehmend bedeutsamer.
Alle in Betracht kommenden Unternehmen sollten die Möglichkeit zur Nutzung des Saison-Kurzarbeitergeldes in ihre Überlegungen einbeziehen.
Die Inanspruchnahme des S-Kug fällt für die Betriebe weitgehend kostenneutral aus. Zusammen mit ergänzenden Leistungen sichert das Saison-Kurzarbeitergeld den Arbeitnehmern den größten Teil ihres Einkommens.
Ausführliche Hinweise zum Saison-Kurzarbeitergeld und alle erforderlichen Vordrucke finden sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de .