Staatsanwalt klagt Polizisten nicht an

von 9. April 2013

Zwar konnte ein tatverdächtigter Beamter ermittelt werden, ihm sei jedoch, wie es im Einstellungsbescheid heißt, „trotz umfangreicher Ermittlungen […] die Straftat zum Nachteil [des Geschädigten] nicht nachzuweisen“. „Die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft erfolgte überraschend früh. Einzelne Tatzeugen wurden nicht mal vernommen“, so Sven Adam, Rechtsanwalt des Verletzten. Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, es wäre umfangreich ermittelt worden, ist jedenfalls zweifelhaft. „Es ist offensichtlich politischer Wille, dieses Verfahren einzustellen.“, so Ute Larsen vom Bündnisses Halle gegen Rechts (HgR). Erst nach Anfrage im Innenausschuss des Landtages wurden die Mitglieder der betreffenden Polizeieinheit durch die ermittelnden Polizisten befragt. Larsen weiter: „Die Vermutung liegt nahe, dass ohne öffentlichen Druck die Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen worden wären.“ Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass weitere Ermittlungen wieder vom wachsamen Auge der Öffentlichkeit abhängig sind.

Letztlich sollte ein Strafgericht die Beweiswürdigung vornehmen, um zu entscheiden, wer die Wahrheit sagt. Derzeit steht hinsichtlich des Ursprungs der Verletzung jedenfalls die Aussage des Betroffenen der Aussage eines Polizeibeamten gegenüber. „Per se davon auszugehen, dass ein Beschuldigter und nicht das Opfer der Tat unwiderlegbar die Wahrheit sagt, wird einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht gerecht. Ich würde mir etwas mehr Aufklärungswillen der Staatsanwaltschaft in der Sache wünschen“, so Adam weiter. Der Rechtsanwalt des Verletzten hat am 05. April 2013 Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt und diese nun begründet. Es liegt jetzt im Ermessen der Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen wieder aufzunehmen und weitere Zeugen zu hören oder das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben.

Hintergrund:
Der Vorfall ereignete sich am 07.08. vergangenen Jahres in Halle im Rahmen der friedlichen Demonstrationen gegen die NPD-Deutschlandtour. Dabei wurde der Betroffene durch einen Polizisten der zweiten Magdeburger Hundertschaft so schwer verletzt, dass er mehrfach notoperiert werden musste und bleibende Schäden zurückbehält. Sowohl der Betroffene, als auch die Anmelderin Ute Larsen hatten Anzeige wegen schwerer Körperverletzung im Amt erstattet.