Stadt warnt vor Betreten von Eisflächen

Stadt warnt vor Betreten von Eisflächen
von 2. März 2018

Das betrifft unter anderem die Saale, den Kanal in Halle-Neustadt, den Heidesee, den Fontäneteich auf der Ziegelwiese und den Teich an den Pulverweiden.

Entsprechend der städtischen Gefahrenabwehrverordnung gilt ein Betretungsverbot.

Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale)

§ 7 Eisflächen

(1) Das Betreten oder Befahren von Eisflächen, die sich auf Gewässern gebildet haben, ist verboten.

(2) Darüber hinaus ist es verboten, Löcher in Eisflächen zu schlagen oder Eis zu entnehmen.

(3) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Gewässer im Zusammenhang mit der fischereirechtlichen Hege und des Fischereiausübungsrechtes.

Stadt Halle (Saale)