Transportfirma-Ehepaar aus Halle verurteilt

von 11. November 2011

Das Amtsgericht Halle hat eine 40-jährige Geschäftsführerin einer halleschen Transportfirma zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ihr 42-jähriger Ehemann erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg haben ergeben, dass im Zeitraum von 2004 bis 2006 in 61 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut wurde. Sieben Arbeitnehmer wurden in der Firma beschäftigt, ohne sie zu den jeweiligen Krankenkassen anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Der Schaden beläuft sich auf 33.000 Euro.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass in drei Fällen die Buchführungspflicht verletzt und in elf Fällen Steuerhinterziehung begangen wurde. Es wurden keine Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern entrichtet. Der Steuerschaden beträgt rund 165.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.