Markthändler bleiben im “Westen”

von 19. April 2011

Der Finanzausschuss hat am Dienstagabend mehrheitlich der neuen Marktsatzung zugestimmt. Zuvor war über zahlreiche Änderungsanträge beraten worden, die aber trotz zum Teil emotional geführter Debatten zumeist durchfielen.

Abgelehnt wurde beispielsweise, dass die Markthändler zumindest in den Wintermonaten auf der Ostseite stehen dürfen. Auch die Bevorzugung regionaler Glühweinhändler zum Weihnachtsmarkt fand, auch mit Blick auf die rechtliche Situation, keine Mehrheit. Eine Gebührenermäßigung von Selbsterzeugern wollte die CDU aus der Satzung nehmen lassen, fand aber keine Mehrheit. An zwei Tagen pro Woche erhalten die Bauern damit weiterhin einen Nachlass. Zugestimmt wurde hingegen, den Markt an der Vogelweide doch zu belassen. Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgesehen, diesen Marktstandort zu schließen.

Die neue Satzung sieht unter anderem die Einführung eines Markt- und Volksfestbeirates vor. Markthändler müssen mindestens sechs Meter Abstand zu Gebäude, Brunnen oder Denkmalen halten. Die Regelöffnungszeiten der Märkte sind Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr und am Samstag 9 bis 14 Uhr, aufgebaut werden darf frühestens zwei Stunden vorher. Auf dem Markt sind bis zu 40 Stände, in Neustadt und an der Vogelweide 15 Stände möglich. 1,65 Euro pro Quadratmeter Fläche sind zu zahlen, Imbissstände zahlen 1,45 Euro. In Halle-Neustadt beträgt die Standflächen-Gebühr 1,30 Euro, der Zuschlag für Imbissstände beträgt 0,90 Euro. Eingeführt wird zudem ein Bewertungssystem, mit dem Besitzer attraktiver Stände sich ihren Stellplatz aussuchen dürfen.

Eine endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat nächste Woche.