Veränderungen bei der Wertstofferfassung

von 6. Oktober 2004

Wer diesen Angebot nicht annehmen möchte, kann Papier, Pappe und Kartonagen zu den Annahmestellen der Stadtwirtschaft GmbH in die Äußere Hordorfer Straße 12, Äußere Radeweller Straße 15 und Schieferstraße 2 bringen. Tonnen dürfen gemäß der Sondernutzungssatzung und § 18 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle nicht im öffentlichen Bereich (Fußweg) abgestellt werden, sondern sind auf dem eigenen Grundstück unterzubringen und dürfen nur am Entsorgungstag auf dem Fußweg stehen.