Verbesserte Bedingungen in Sicherungsverwahrung

von 9. Oktober 2012

Bis Mai 2013 sollen die Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt ihre neuen Räume bezogen haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Dienstag vom Kabinett in Magdeburg verabschiedet wurde. Damit werden Auflagen des Oberlandesgerichtes (OVG) Naumburg umgesetzt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Strafhaft und Sicherungsverwahrung getrennt werden müssen, hat das OVG die Vorgaben für Sachsen-Anhalt definiert.