Verfügbares Einkommen je Einwohner/-in 2018 bei 19 528 EUR

von 6. August 2020

Maßgeblich für die Entwicklung des Verfügbaren Einkommens in Sachsen-Anhalt war 2018 die Zunahme des Primäreinkommens, in welchem die Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Arbeitnehmerentgelt und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) sowie Vermögen zusammengefasst sind. Das Primäreinkommen je Einwohner/-in hat gegenüber 2017 um 2,8 % bzw. 548 EUR zugenommen und betrug 19916 EUR je Einwohner/-in. Bundesweit nahm das Primäreinkommen 2018 pro Kopf um 3,6 % bzw. 971 EUR auf 28209 EUR zu. Jede(m)/-r Einwohner/-in von Sachsen-Anhalt standen beim Primäreinkommen durchschnittlich 71% des Pro-Kopf-Bundeswertes zur Verfügung, 8293 EUR weniger als im Bundesdurchschnitt. Ursache für die hohe Differenz zum Bundeswert sind vor allen die empfangenen Arbeitnehmerentgelte, die in Sachsen-Anhalt 16232 EUR betrugen und damit 5133 EUR je Einwohner/-in unter dem durchschnittlichen Bundeswert lagen. Auch die Vermögenseinkommen fielen 2305 EUR geringer als im Bundesdurchschnitt aus und erreichten mit 1993 EUR je Einwohner/-in noch nicht einmal die Hälfte des Bundeswertes.

Die aus dem Primäreinkommen resultierenden hohen Einkommensunterschiede wurden im Rahmen der Umverteilung für Sachsen-Anhalt insbesondere durch die empfangenen monetären Sozialleistungen, z.B. aus der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und der Sozialhilfe, abgemildert. Pro Kopf wurden 2018 in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 8296 EUR monetäre Sozialleistungen empfangen, rd. 1300EUR mehr als im Bundesdurchschnitt. Reduziert wurde das Primäreinkommen vor allem durch die Nettosozialbeiträge und die geleisteten Einkommen- und Vermögensteuern. Diese lagen in Sachsen-Anhalt mit Pro-Kopf-Werten von 6491 EUR und 2516 EUR deutlich unter den jeweiligen Bundeswerten.

Das Verfügbare Einkommen je Einwohner/-in zeigt an, wie viel Geld durchschnittlich jede(m)/-r Einwohner/-in der betrachteten Region für den Konsum und zum Sparen zur Verfügung steht. Es ergibt sich aus den Primäreinkommen, indem einerseits empfangene monetäre Sozialleistungen sowie empfangene sonstige laufende Transfers hinzugefügt und andererseits die Einkommen- und Vermögensteuer, die Nettosozialbeiträge sowie die geleisteten sonstigen laufenden Transfers abgezogen werden.

Die vorliegenden Berechnungsergebnisse resultieren aus der Gemeinschaftsarbeit aller Statistischen Landesämter im Arbeitskreis “Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder”. Ausführliche Ergebnisse können der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unterPrimäreinkommen und Verfügbares Einkommenoder dem in Kürze erscheinenden Statistischen Bericht „Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts sowie Einkommen der privaten Haushalte“ entnommen werden. Ergebnisse für alle Bundesländer werden vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ in der Gemeinschaftsveröffentlichung Reihe 1 Band 5 unterwww.vgrdl.deveröffentlicht.