Volksbegehren soll wegen Corona-Folgen verlängert werden

von 26. März 2020

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann:

„Volksabstimmungen sind ein unverzichtbares und hohes Gut in einem demokratisch verfassten Land, das von niemandem behindert werden darf. Durch die Corona-Pandemie war die Landesregierung gezwungen, drastische Maßnahmen zur Einschränkung von Freiheitsrechten anzuordnen, um so die Kontakte unter den Menschen soweit wie möglich zu begrenzen.

Doch Menschen anzusprechen, sich mit Ständen auf Plätze zu stellen und bei Festen und öffentlichen Kundgebungen zu informieren und Unterschriften zu sammeln, ist der Kern der Volksgesetzgebung. Dies alles kann aber unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr durchgeführt werden. Den Initiatoren im Bündnis „Den Mangel beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!“ und den vielen Unterstützer*innen sind bis zur Wiederherstellung des normalen öffentlichen Lebens praktisch die Hände gebunden. Deshalb darf die Zeit, in der sich das Volksbegehren den Einschränkungen unterordnen muss, nicht auf die Eintragungsfrist von 6 Monaten angerechnet werden.

Das Volksabstimmungsgesetz sieht bisher keine Regelung vor, um auf solche gesellschaftlichen Ausnahmesituationen zu reagieren und das verfassungsmäßige Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Volksabstimmungen auch unter solchen schwierigen Bedingungen in vollem Umfang zu gewährleisten. Das ist eine Lücke im Gesetz, die jetzt dringend geschlossen werden muss. In der kommenden Woche besteht dafür mit zwei Parlamentssitzungen die Chance zur rechten Zeit.“