Vorsicht: Grabstein wackelt

von 11. Mai 2011

Sie sind Tag und Nacht der Witterung ausgesetzt. Und nach und nach nagt der Zahn der Zeit an den Grabsteinen. Deshalb kontrolliert die Stadtverwaltung von Halle (Saale) regelmäßig die Grabmale auf ihre Standfestigkeit. Grund dafür sei, dass den letzten Jahren durch umstürzende Grabsteine im Bundesgebiet schwere Unfälle, sogar Todesfälle, zu verzeichnen waren, heißt es. Die Friedhofsverwaltungen seien verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz – VSG 4.7) jährlich zu überprüfen. Basis für diese VSG ist die Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks.

Laut Stadtverwaltung müssen das Grabmal und ein stabiles Fundament durch einen Stahlstift verdübelt sein, so dass Laien die Befestigung nicht selbst vornehmen können. Bei einer Standfestigkeitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankung des Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, versehe man diesen mit einem roten Aufkleber. Dieser weise den Eigentümer auf die Sicherungspflicht hin und warne zugleich Friedhofsbesucher.

Bei Gefahr im Verzug und falls die Nutzungsberechtigten der Aufforderung zur Befestigung der Grabmale nicht fristgerecht nachkommen, könne die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrung) treffen.