Auf Kultur nicht länger als notwendig verzichten – Bund muss seine finanziellen Zusagen einhalten

von 30. Oktober 2020

Mit der im Kern bundeseinheitlichen Verordnung sollen Kontakte zwischen den Menschen im öffentlichen Raum deutlich reduziert werden, um das auch in Sachsen-Anhalt ausufernde Pandemiegeschehen wieder unter Kontrolle zu bringen.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärte: „Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt davon ab, dass sich alle Menschen sehr diszipliniert verhalten und auch im privaten Bereich Kontakte beschränken. Nur wenn die Eindämmung des Infektionsgeschehens über viele Bereiche hinweg gelingt, können wir die Hoffnung haben, mit Beginn des Monats Dezember auf unseren Sachsen-Anhalt-Weg zurückzukehren.“

Der Minister weiter: „Die Kultur ist für unser Miteinander lebenswichtig. Wir können und wollen auf kulturelle Angebote nicht länger als zwingend erforderlich verzichten. Die Aussetzung des öffentlichen Betriebs für den Monat November ist nur dann verhältnismäßig, wenn der Bund sein Versprechen hält und nicht nur Unternehmen und Betriebe, sondern auch Selbständige, Vereine und Einrichtungen für finanzielle Ausfälle im Monat November entschädigt.Weil Künstlerinnen und Künstler sehr schwankende Umsätze haben, sollte für sie ein Zwölftel des Jahresumsatzes 2019 die Bemessungsgrundlage für die 75-Prozent-Zahlung sein, nicht ein isolierter Monat. Auf die Zahlungen sollten unverzüglich Vorschüsse geleistet werden.“

Darüber hinaus erwartet Robra, dass der Bund seine Zusage eingelöst, die Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie für Soloselbständige zu verlängern und spürbar zu verbessern. Er verlangt, dass dabei die Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen die Vorschläge der Staatsministerin für Kultur und Medien und der für Kultur zuständigen Minister und Ministerinnen der Länder berücksichtigen, damit Kulturschaffende eine staatliche Leistung erhalten, die mindestens dem Kurzarbeitergeld in der gewerblichen Wirtschaft entspricht.