Bewährungsauflagen nicht eingehalten – Sicherungshaftbefehl

Bewährungsauflagen nicht eingehalten – Sicherungshaftbefehl
von 22. April 2024

Trotz Verurteilung lernte ein 45-Jähriger nichts dazu:

Der Deutsche wurde am Sonntag, den 22. April 2024 gegen 16:15 Uhr im Hauptbahnhof Halle (Saale) kontrolliert. Die sich anschließende fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab gleich zwei Einträge:

Zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes wegen eigenen Ermittlungen zu einem Diebstahl. Zum anderen erließ ein Richter des Amtsgerichtes Mühlhausen am 21. März dieses Jahres einen Sicherungshaftbefehl gegen den Mann. Hintergrund war eine Verurteilung im Februar 2023,- ebenfalls wegen Diebstahls, durch das besagte Gericht. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, welche zunächst zur Bewährung ausgesetzt war. Allerdings kam er seinen Bewährungsauflagen nicht nach und war unbekannten Aufenthalts. Den Sicherungshaftbefehl eröffneten die Bundespolizisten ihm, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Er verbrachte die Nacht im zentralen Polizeigewahrsam und wurde am Montag, den 22. April einem Richter am Amtsgericht Mühlhausen vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl und der Mann wurde an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wurde über den neuen Aufenthaltsort des Gesuchten schriftlich unterrichtet.