Wegen der anhaltenden Risiken für die Allgemeinheit, die mit der Covid-19- Verbreitung zusammenhängen, wurde durch die zuständige Versammlungsbehörde zunächst eine Verbotsverfügung erteilt. Diese wurde verwaltungsgerichtlich überprüft und die Versammlung fand schließlich unter strengen Hygiene-Auflagen statt.
So fanden sich am 18.04.2020 zwischen 15:00 und 16:00 Uhr bis zu 50 Versammlungsteilnehmer auf dem halleschen Marktplatz ein.
Bis auf eine Beleidigung im Umfeld der Versammlung verlief die Versammlung störungsfrei.