Erneut Personenunfall knapp verhindert

von 13. Oktober 2016

Der Zug hielt vor der Person und der Lokführer stieg aus und begab sich zusammen mit der Person aus dem Gefahrenbereich. Einen Suizid wollte der Mann offensichtlich nicht begehen. Bei der männlichen Person handelte es sich um einen 25-Jährigen aus Syrien.

Die Hintergründe, warum sich der Mann im Gleis befunden hat, werden gegenwärtig ermittelt. Umso wichtiger ist es der Bundespolizei, über die Gefahren im Bahnverkehr aufzuklären

Neben den Gefahren für Leib und Leben weisen wir auch darauf hin, dass es sich bei einem unbefugten Aufenthalt in den Gleisen um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Führt der unberechtigte Aufenthalt im Gleisbereich zu einer Verkehrsbeeinträchtigung und ergibt sich daraus eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert befindet man sich bereits im Bereich des Strafrechts. Weitere, nicht abschließende, Warnhinweise: Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus.