Lebensgefahr: Lokführer bemerkt Mann im Gleis

von 19. Juni 2020

Sofort meldete er den Sachverhalt seiner Leitstelle und beschrieb die Person. Die nachfolgenden Züge erhielten einen sogenannten Langsamfahrbefehl. Eine Streife des Bundespolizeirevieres Halle fuhr mit Blaulicht und Martinshorn zum Ereignisort. Durch die Personenbeschreibung des Lokführers konnten die Bundespolizisten einen 26-Jährigen im Wartebereich auf Bahnsteig 1 feststellen. Auf Befragen bestätigte er, auf dem Gleis gewesen zu sein. Ihn erwartet eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des unbefugten Aufenthaltes im Gleis. Diese wird mit 25 Euro Verwarngeld geahndet. Die Bundespolizisten wiesen den syrischen Staatsangehörigen vehement auf die Gefahren hin, die von Bahnanlagen ausgehen. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus, was den Mann in diesem aktuellen Fall durchaus zum Verhängnis hätte werden können. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik stellt die Bundespolizei in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung.