Brief an Bundeskanzlerin – Haseloff für Corona-Konjunkturprogramm des Bundes

von 13. Mai 2020

Sollten in besonders betroffenen Landkreisen oder Städten wieder neuerliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig werden, so müssten lokal oder regional begrenzte Ad-hoc-Hilfen möglich sein. Haseloff regt an, dazu die bisher auf drei Monate beschränkten Soforthilfen des Bundes fortzuführen. Zugleich sei eine Strategie für Branchen notwendig, bei denen ein konjunktureller Nachholeffekt nicht zu erwarten sei wie z. B. die Gastronomie und die Reise- und Veranstaltungsbranche. Hier seien gesonderte Impulse notwendig, um ein Sterben weiter Teile dieser Branchen zu verhindern.

Der Ministerpräsident bittet zudem den Bund, sich gegenüber der EU-Kommission für eine Verlängerung der EU-Förderperiode um mindestens ein Jahr bei einer angemessenen Aufstockung der Investitionsmittel einzusetzen. Die aktuelle Förderperiode für die EU-Strukturfonds endet am 31. Dezember 2020. So könnten Investitionsmittel schnell und unkompliziert über die bestehenden Operationellen Programme eingesetzt werden.

Die Corona-Krise habe gezeigt, welche große Bedeutung die Digitalisierung für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft habe. Deshalb hofft Haseloff auf eine intensive Unterstützung des Bundes insbesondere beim weiteren Netzausbau, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und der Förderung von Unternehmen bei der Digitalisierung. Der Ministerpräsident regte gegenüber der Kanzlerin an, derartige Maßnahmen und weitere Impulse für Zukunftsinvestitionen in einem Corona-Konjunkturprogramm zu bündeln.