Bundeskartellamt gibt mögliche Übernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia frei

von 7. Dezember 2015

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Vonovia wird im Falle eines erfolgreichen öffentlichen Übernahmeangebots mit einem Mietwohnungsbestand von ca. 500.000 Wohneinheiten ihre Position als bundesweit führendes Unternehmen ausbauen. Daher haben wir die betroffenen lokalen und regionalen Märkte gründlich untersucht. In allen Regionen sind aber Privatvermieter, kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie weitere gewerbliche Anbieter so stark vertreten, dass eine marktbeherrschende Stellung von Vonovia oder eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne des Kartellrechts nicht zu erwarten war.“

Aufgrund der räumlichen Tätigkeitsschwerpunkte der beteiligten Unternehmen bildete neben den Städten Bingen am Rhein, Dresden, Kiel und Laatzen sowie der Gemeinde Wustermark die Stadt Berlin einen Schwerpunkt der Marktermittlungen. Hinsichtlich der möglichen Marktsegmente wurde ein besonderer Fokus auf den Bereich der 2-3 Zimmer-Mietwohnungen mit normaler Ausstattung und einer Nettokaltmiete bis sechs bzw. bis sieben Euro je Quadratmeter gelegt. Die Mieter solcher Wohnungen sind zumeist Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Auch bei einer Betrachtung dieser möglichen Marktsegmente ergaben sich aber keine Hinweise auf eine kritisch zu bewertende Konzentration des Wohnungsangebots bei den beteiligten Unternehmen. Berücksichtigt hat das Bundeskartellamt dabei auch die gesetzlichen Regelungen zum Mieterschutz, die in den betroffenen Ländern und Kommunen teilweise durch weitere Verordnungen ergänzt werden. Gerade bei einem Eigentümerwechsel sind deshalb z.B. Mieterhöhungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

Bundeskartellamt