Die Bildungsprämie für Berufstätige

von 25. November 2009

(una) Weiterbildung durch finanziellen Zuschuss, das ist eine Möglichkeit um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Denn in manchen Berufen ist eine kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich. Sei es um modische Trends folgen zu können (z.B. Friseure), oder auch um bei medizinischen Neuerungen nicht den Anschluss zu verlieren. Und nicht immer zahlt der Arbeitgeber diese Lehrgänge.
Genau hier setzt die Bildungsprämie an und greift bildungswilligen Arbeitnehmern finanziell unter die Arme. Der Staat beteiligt sich seit Dezember 2008 an den Lehrgangskosten zur der Hälfte. Allerdings nicht in unendlicher Höhe. Das Ende der Fahnenstange ist bereits bei 154 Euro erreicht.

Wer also als Berufstätiger demnächst eine Weiterbildung plant sollte das Angebot nutzen. Einzige Bedingung ist, das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro).

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen vor Ort individuell geprüft. Eine weitere (formale) Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen, die es bundesweit flächendeckend gibt. Über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 oder die Internetseite (siehe Weiterführende Links) kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet. Für Halle ist es das Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e. V., Regionalzentrum Halle, Daniel-Vorländer-Straße 4 in 06120 Halle (Saale).