Geld zurück für Trinkwasser-Anschlüsse

von 19. Juni 2009

Kunden der Halleschen Wasser und Abwasser GmbH (HWA), die zwischen 12. August 2000 und 22. April 2008 einen Trinkwasser-Hausanschluss bauen, reparieren oder verändern ließen, können dafür nachträglich Umsatzsteuer zurück gezahlt bekommen. Ein kürzlich anerkanntes Urteil des Europäischen Gerichtshofes setzt die Umsatzsteuer für solche Arbeiten auf sieben Prozent fest.

Für Hauseigentümer, bei denen in den letzten acht Jahren Arbeiten an den Trinkwasser-Hausanschlüssen vorgenommen wurden, lohnt es sich, die damalige Rechnung nochmals genau ansehen. Das Bundesministerium für Finanzen hat jetzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes steuerrechtlich anerkannt, nach dem für Trinkwasser-Hausanschlüsse – wie auch für Trinkwasser selbst – der geminderte Umsatzsteuersatz von 7% anzuwenden ist. Wer also 16% oder, ab 2007, 19% Steuern auf seiner Rechnung bezahlt hat, erhält auf Antrag die Umsatzsteuerdifferenz ausgezahlt.

Natürlich erfolgte die damalige Rechnungsstellung der HWA nach damals gültigem Steuerrecht – es liegt also kein Verschulden des Stadtwerke-Unternehmens vor. Auch wenn keine Pflicht zur Berichtigung besteht, übernimmt die HWA bis Ende 2011 jedoch gern die Abwicklung der Rückzahlung, die sich aufgrund dieses für den Verbraucher sehr erfreulichen Urteiles ergeben hat. Kunden finden zur Beantragung der Steuerrückerstattung ein Formular im Internet unter www.wasser-halle.de das auszufüllen ist. Alternativ kann sich jeder Hauseigentümer auch gern an das Stadtwerke-Kundencenter wenden. In beiden Fällen sollte eine Kopie der Originalrechnung beigebracht werden.

Trotz der ersten vorliegenden 200 Anträge rechnet die HWA noch mit weiteren mehreren tausend Anspruchsberechtigten. Daher wird um Geduld gebeten, da die Anträge in Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet werden. Ansprechpartner hierfür sind zu erreichen im Stadtwerke-Kundencenter, Bornknechtstr. 5, unter: Tel.: (0345) 581–24 23 und per Email: kundencenter@stadtwerke-halle.de.