Land schließt Vertrag mit Jüdischer Gemeinschaft zu baulichen Sicherungsmaßnahmen

von 6. Oktober 2020

Daneben haben sich die Landesregierung und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden zu einem Textentwurf eines Staatsvertrages verständigt, der die Finanzleistungen des Landes für baulich-technische Sicherungsmaßnahmen und für Wachpersonal nach Billigung durch den Landtag für die Jahre 2022 bis 2026 sichern soll.

Die Zusatzvereinbarung ist eine Ergänzung zum 2006 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt. Aus dem Staatsvertrag erhalten die jüdischen Gemeinden jährlich rund eine Mio. € an allgemeinen Finanzzuweisungen. Aus diesen Mitteln mussten bislang auch baulich-technische Sicherungsmaßnahmen an Synagogen und anderen Einrichtungen getragen werden. Da die Gelder vorrangig der Aufrechterhaltung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt zukommen sollen, wurde nun die Zusatzvereinbarung zum Vertrag geschlossen, welche der Sicherung von Synagogen und jüdischer Einrichtungen bis einschließlich 2021 dient. Für 2022 und die Jahre danach wurde ein Vertrag paraphiert, der die Inhalte der Zusatzvereinbarung aufnimmt und vom Landesparlament in Form eines Zustimmungsgesetzes ratifiziert werden muss.

Das Land finanziert damit baulich-technische Sicherungsmaßnahmen, Wartung und Instandhaltung dieser Anlagen sowie Wachdienstleistungen an Synagogen sowie Einrichtungen, die dem jüdischen Gemeindeleben dienen. Für 2020 sind rund 890.000 € für Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen vorgesehen, im Haushaltsjahr 2021 1,5 Mio. €. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages zu den Sicherungsmaßnahmen wird das Innenministerium nun den Entwurf eines entsprechenden Zustimmungsgesetzes vorlegen.