Novelle stärkt Beurteilungsspielraum der Behörden

von 14. Oktober 2015

Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetz, als auch das ihm zugrundeliegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben. Die eingebrachte Novelle ist Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport und greift viele gute Vorschläge auf.

Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Stärkung des Beurteilungs- und Ermessensspielraums der zuständigen Behörden und die gesetzliche Vorgabe zur Einbindung von Sachverstand bei Vorfällen mit Hunden im sogenannten Feststellungsverfahren. Wir werden also den Beurteilungs- und Wertungsspielraum der zuständigen Behörden bei der Prüfung der ‚Bissigkeit? für die Einstufung als ‚gefährlich? im Sinne des Gesetzes erweitern. Hierdurch kann ein als unverhältnismäßig angesehener Verwaltungsaufwand bei ‚kleineren Vorfällen? oder ‚bestimmungsgemäßem Gebrauch? vermieden werden. Wir haben dabei Ergänzungs- und Klarstellungswünsche vieler Anzuhörenden aufgegriffen, insbesondere im Hinblick auf Ausbildung, Zucht und Abrichtung von Jagd- und Polizeidiensthunden.

Ein anderer wesentlicher Punkt ist die Streichung von gesetzlich vorgegebenen Restriktionen, obwohl für einen als ‚gefährlich? eingestuften Hund die Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen worden ist. So soll die bisher noch gesetzlich vorgegebene Leinen- und Maulkorbpflicht grundsätzlich entfallen und der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt werden, ohne dass dafür wie bislang ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich ist.“