Teilnahme an Klimastreik während des Schulunterrichts verletzt Schulpflicht

von 24. September 2021

Eins ist aber auch klar: Die Schülerinnen und Schüler verletzen bei der Teilnahme am Klimastreik Ihre Schulpflicht, wenn sie dem Unterricht fernbleiben. Das ist nicht tolerabel und schon gar nicht akzeptabel. So sind heute seit 10:00 Uhr mehrere Aktionen in Sachsen-Anhalt geplant, die klar in die Unterrichtszeit fallen.

Eine Teilnahme in dieser Zeit kann nicht widerspruchslos hingenommen werden. Gerade nach dem durch Corona bedingten Unterrichtsausfall an den Schulen ist jede Unterrichtsstunde, an der die Schülerinnen und Schüler jetzt nicht teilnehmen, eine zu viel. Die Schulbehörden und die Schulleitungen sind aufgerufen, mit geeigneten Mitteln die Schülerinnen und Schüler von der Schulpflicht zu überzeugen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Schulpflicht zu ergreifen.“