Land ersetzt Elternbeiträge für April auch bei Notbetreuung

von 31. März 2020

Laut Erlass erstattet demnach das Land den Gemeinden ihre Einnahmeverluste, die diese aufgrund nicht erhobener oder zurückgezahlter Elternbeiträge erlitten haben. Auf der Basis der Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte bis Anfang August erstattet das Land die entsprechenden Summen. Bisher war diese Regelung auf die Elternbeiträge von Familien begrenzt gewesen, deren Kinder aufgrund der Schließungen im Zuge der Corona-Krise die Kinderbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind Schulen und Kindergärten seit dem 16. März in Sachsen-Anhalt geschlossen. Die Maßnahme zum Schutz vor Infektionen gilt aktuell bis zum 19. April.