Novum in Sachsen-Anhalt – CLLD

von 12. Juli 2016

Schon im April hatten sich Vertreter der Europäischen Kommission aller drei Fonds, ESF, EFRE und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bei einem zweitägigen Besuch in Magdeburg davon überzeugen können, dass CLLD auf einem guten Weg ist und Sachsen-Anhalt hier eine echte Vorreiterrolle für Deutschland übernimmt.

Über LEADER/CLLD stehen ausschließlich den Akteuren aus den Lokalen Aktionsgruppen Finanzmittel für die Umsetzung ihrer individuellen lokalen Entwicklungsprojekte zur Verfügung. Erstmals wurden nun die 23 LEADER/CLLD-Regionen in Sachsen-Anhalt mit Finanzmitteln der EU-Fonds EFRE und ESF ausgestattet. Die im Mai verteilte Rate umfasst rund 11 Mio. Euro EU-Mittel (rund 7 Mio. Euro EFRE-Mittel, rund 4 Mio. Euro ESF-Mittel). Mit diesem Finanzbudget ist eine wichtige Grundlage geschaffen, um in den Lokalen Aktionsgruppen nun auch an die Umsetzung von EFRE- und ESF-Projekten zu gehen.

Trotz gerade begonnener Ferien- und Urlaubszeit laufen die Arbeiten an den drei Förderrichtlinien, über die CLLD-Vorhaben gefördert werden sollen, auf Hochtouren. Im EFRE wird die CLLD-Förderung zum einen über die energetische Sanierung von Sportstätten, die für die breite Öffentlichkeit genutzt werden und sich außerhalb von Schulstandorten befinden, angeboten (Richtlinie STARK III plus EFRE). Zum anderen wird über CLLD die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes (Kulturerbe-EFRE-Richtlinie) möglich sein. Beide Richtlinien zählen zu den Fachprogrammen der EU-Fonds und beinhalten entsprechend den Besonderheiten des LEADER/CLLD-Verfahrens zusätzliche spezielle Regelungen für CLLD-Anträge, wie zum Beispiel andere Fördersätze.

Die dritte Richtlinie dient nunmehr auch der Umsetzung der für CLLD im ESF reservierten Mittel. Das Besondere daran ist, dass CLLD auch inhaltlich in die bereits seit 2015 veröffentlichte „Richtlinie LEADER“ des Ministeriums der Finanzen integriert wird. Damit speist sich eine Richtlinie erstmals aus zwei europäischen Fonds (ELER und ESF) und schafft ein komplexes Angebot, das über den Standard der Fachprogramme hinausgeht. Für die potenziellen Förderantragsteller stellt diese um ESF-Themen ergänzte und dann unter geändertem Namen in Kürze neu erscheinende „Richtlinie LEADER und CLLD“ eine Erleichterung dar, da vielfältige Fördermöglichkeiten kompakt in einer Rechtsgrundlage vereint sein werden.

Zentraler Ansprechpartner und Beratungsstelle für die Themen CLLD sowie LEADER ist das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Außerdem sind auf der Internetseite http://www.leader.sachsen-anhalt.de alle notwendigen Informationen rund um LEADER/CLLD zu finden.