Bildungseinrichtungen brauchen weiterhin Schutz und Unterstützung

von 26. April 2021

Aus Sicht der GEW war die einheitliche Festlegung für alle Landkreise überfällig, zumal weder die Impfung des pädagogischen Personals bisher abgeschlossen ist, noch die Testung von Lehrkräften und Schüler*innen überall reibungslos vonstatten geht, u.a. auch, weil die Tests nicht überall in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.

Für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes ist das Sozialministerium zuständig. Die GEW fordert das Bildungsministerium und Minister Tullner jedoch ausdrücklich auf, jetzt nicht mit dieser Ausrede seine Fürsorgepflicht gegenüber dem pädagogischen Personal zu vernachlässigen.

Das betrifft u. a. die rechtzeitige Information der Schulleitungen gemeinsam mit den Landkreisen, damit diese die notwendigen Informationen zum Schulbetrieb an die Eltern weitergeben können. Die Schulen einzig aufzufordern, beim Landkreis nachzufragen, ist aus Sicht der GEW zu wenig. Zudem fordert die GEW weiterhin, sich bezüglich des Präsenzunterrichts an den RKI-Empfehlungen zu orientieren. Insbesondere halten wir den Wert von 165 mit zusätzlichen Schlupflöchern für zu hoch.

Weiterhin ist das Bildungsministerium gehalten, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz die Einhaltung der Arbeitszeit für die pädagogischen Beschäftigten durchsetzen. Der gültige Rahmenhygieneplan ist in Kraft zu setzen. Da an den berufsbildenden Schulen auch Schüler*innen aus anderen Landkreisen in und außerhalb Sachsen-Anhalts beschult werden, sind hier zusätzliche Regelungen zur Kontaktreduzierung zu schaffen.

Beide Ministerien, sowohl das Bildungs- als auch das Sozialministerium, sind dringend aufgefordert, endlich gemeinsam vernünftige Regelungen für die Notbetreuung zu schaffen. Da, wo vor Ort durch Absprachen zwischen Schulen und Horten pragmatische Lösungen gefunden wurden, wurden diese bisher, u. a. durch die Aufsichtsbehörden, verhindert. Die Aufforderung des Bildungsministeriums an die Schulen, die Kinder, die notbetreut werden, beim Wechselunterricht mit in die Klassen zu setzen, konterkariert jedenfalls die Ziele des Infektionsschutzgesetzes.

Die Beschäftigten an Schulen und Kindereinrichtungen tragen unmittelbar und vor Ort die Verantwortung für die Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Sie brauchen in der gegenwärtigen Situation jegliche Unterstützung.