Auch Kommunen und Eltern gehören unter den Corona-Rettungsschirm

von 23. März 2020

Viele Kommunen haben sich deshalb bereits entschieden, auf die Erhebung der Elternbeiträge vorübergehend zu verzichten. „Das ist vorbildlich“, so Steppuhn. „Aber auch die Kommunen, die die Gehälter ja weiter zahlen müssen, sollten auf den Kosten nicht sitzenbleiben. So wie der Staat jetzt andere solidarische Unterstützungsleistungen für Wirtschaft, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sozialeinrichtungen und Kultur aufbringen muss, gehören auch Kommunen und Eltern unter den Rettungsschirm.“