Beabsichtigte Abschussfreigabe für Kormorane nur schwer nachvollziehbar

von 25. August 2014

Der „Griff zur Flinte“ sollte trotzdem aber immer das letzte Mittel sein. Ohnehin wird auch in Kreisen der Fischer eingeschätzt, dass eine Bejagung des Kormorans nicht viel bringen wird. Und selbst vom Umweltministerium wird in seiner Begründung zur Kormoranverordnung eingeräumt, dass es an konkreten Nachweisen für ein Schadverhalten fehle. Eine beabsichtigte Abschussfreigabe ist daher nur schwer nachvollziehbar. Daher ist hier umso mehr Vorsicht geboten.

Die ganze Diskussion zum Schadverhalten des Kormorans darf nicht dazu führen, dass andere Faktoren, die gleichermaßen zur Störung des biologischen Gleichgewichts führen, außer Acht gelassen werden.“