Disziplinarverfahren gegen OB Wiegand – Vorläufige Entfernung aus dem Dienst

Disziplinarverfahren gegen OB Wiegand – Vorläufige Entfernung aus dem Dienst
von 15. Juni 2021

Hintergrund:

Der Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. Bernd Wiegand hatte sich bereits am 17. Januar 2021 gegen das Corona-Virus impfen lassen. Ihm wird vorgeworfen, dafür verantwortlich zu sein, dass es durch weitere Impfungen von Mitgliedern der Stadtverwaltung wie auch des Stadtrates zu Verstößen gegen die vom Bund erlassene Verordnung zur Festlegung der Impfreihenfolge vom 15. Dezember kam. Dieser Umstand und sich anschließende wahrheitswidrige Behauptungen des Beamten führten am 19. Februar 2021 zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch das Landesverwaltungsamt gegen den Oberbürgermeister. Das Disziplinarverfahren wurde am 29.April 2021 ausgedehnt. Die im Zuge der Ausdehnung erhobenen Vorwürfe u.a. der Einflussnahme auf das Zustandekommen mehrerer Stadtratssitzungen, auf disziplinarische Tätigkeiten der Stadt, die Nutzung dienstlicher Ressourcen für private Zwecke und die Erteilung von Weisungen zur nachträglichen Änderung amtlicher Unterlagen stehen mit dem Ausgangsvorwurf in sachlichem Zusammenhang. Die Schwere des vorgeworfenen Dienstvergehens begründet neben der Gefahr einer Beeinträchtigung der Ermittlungen wie auch des Dienstbetriebes die vorläufige Dienstenthebung. Dem Beamten wurde zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar und wird damit unmittelbar wirksam.

Da es sich bei dem vom Landesverwaltungsamt geführten Disziplinarverfahren und der hier getroffenen Maßnahme nach § 38 Disziplinargesetz des Landes Sachsen-Anhalt und dem vom Stadtrat durchgeführten Verfahren nach § 39 Beamtenstatusgesetz, welches inzwischen vom Verwaltungsgericht Halle im einstweiligen Rechtschutz bestätigt wurde, um unterschiedliche Rechtsgrundlagen handelt, sind die ausgesprochenen Maßnahmen unabhängig voneinander.