Eisflächen-Verbot: Stadt kontrolliert verstärkt

von 15. Februar 2012

Bei den aktuellen Temperaturen taut das Eis dahin. Deshalb warnt die Stadtverwaltung Halle (Saale) noch einmal vor dem Betreten von Eisflächen stehender und fließender Gewässer. Das betrifft unter anderem die Saalebereiche, den Kanal in Halle-Neustadt, den Fontäneteich auf der Ziegelwiese und den Teich an den Pulverweiden.

Entsprechend der städtischen Gefahrenabwehrverordnung gelte das Betretungsverbot voll umfänglich, hieß es. Das Ordnungsamt werde verstärkt die Einhaltung des Verbotes kontrollieren. Das gelte auch insbesondere für das Betreten der Eisfläche an der Fontäne auf der Ziegelwiese, die in den vergangenen Tagen auf eigene Gefahr freigegeben war. Es können Bußgelder verhängt werden, die Höchststrafe kann 5.000 Euro betragen.