Fahrtkosten: Berufsschüler mit mehr Chancen auf Kostenübernahme

von 20. Mai 2011

In Sachsen-Anhalt haben künftig mehr Berufsschüler als bisher Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss zu Fahrt- und Übernachtungskosten beim Besuch einer überregionalen Fachklasse oder bei Blockunterricht. Möglich macht es eine Änderung der Fördermittelrichtlinie, teilte das Kultusministerium mit. Die Schwellen für einen finanziellen Zuschuss werden demnach herunter gesetzt.

Somit leiste man einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung gleicher Bildungschancen auch dann, wenn wegen der demografischen Entwicklung der Schulbesuch vor Ort nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Schüler müssen teilweise zu anderen Berufsschulstandorten fahren, weil nicht jede berufliche Fachrichtung an jeder Schule angeboten wird. Dafür können sie einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn neben anderen Fördervoraussetzungen ihr Ausbildungsentgelt oder ihre Ausbildungsbeihilfe 600 Euro monatlich nicht übersteige. Bisher wurde das Kindergeld auf diese Summe angerechnet. Diese Regelung wird nun gestrichen. Neu ist zudem, dass die Mindestentfernung zwischen Schule und Wohnort lediglich 50 Kilometer betragen muss. Bisher waren es 75 Kilometer. Dies war ein vielfach geäußerter Wunsch insbesondere der Kammern. Die Änderung der Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Anträge sind zu stellen beim:
Landesverwaltungsamt
Referat 509
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle